Anpassungen Massnahmen ab 19. Oktober 2020
Ab dem 19. Oktober 2020 findet das Training mit angepassten Massnahmen gemäss den Vorgaben des Bundesrates und des BAG statt.
Bis auf Weiteres gilt eine erweiterte Maskentragepflicht.
Konkret: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenraum (auch im Vorraum und in den Garderoben). Dies gilt bis zum Betreten der Trainingsfläche und wieder ab dem Verlassen der Trainingsfläche.
Diese Anpassungen gelten für alle Personen ab dem 12ten Altersjahr.
Bitte beachtet weiter unser Schutzkonzept.Ab dem 19. Oktober 2020 findet das Training mit angepassten Massnahmen gemäss den Vorgaben des Bundesrates und des BAG statt.
Bis auf Weiteres gilt eine erweiterte Maskentragepflicht.
Konkret: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenraum (auch im Vorraum und in den Garderoben). Dies gilt bis zum Betreten der Trainingsfläche und wieder ab dem Verlassen der Trainingsfläche.
Diese Anpassungen gelten für alle Personen ab dem 12ten Altersjahr.
Bitte beachtet weiter unser Schutzkonzept.
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